Willkommen bei Frank Hartung
Der Schutz von persönlichen Daten ist nicht nur außerhalb des Internets von enormer Wichtigkeit: Besonders online möchten User sichergehen, dass Daten und Informationen einem angemessenen Schutz unterliegen. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und entsprechende Gesetz sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene erlassen.Die Datenschutzgrundverordnung (oder kurz: DSGVO) ist seit ihrem Inkrafttreten im Mai 2018 in Deutschland unmittelbar einschlägiges Recht, wenn es um den Datenschutz geht. Die Umsetzung der einzelnen Vorschriften war für viele Unternehmer eine große Herausforderung – besonders dann, wenn diese bisher in Punkto Datenschutz nur wenige Maßnahmen in eigenen Abläufen berücksichtigt hatten.
Als Sachverständiger für betrieblichen Datenschutz und Datenschutz allgemein gehört es zu meinen Aufgaben, gerade auch innerhalb von Unternehmen dafür zu sorgen, dass datenschutzrechtliche Vorschriften eingehalten werden und die unternehmerische Compliance in Punkto Datenschutz den aktuellen Anforderungen entspricht.
Betrieblicher Datenschutz
Der Betriebliche Datenschutz umfasst unterschiedliche Aspekte. Er dient nicht nur dem Schutz der Daten von Kunden, Geschäftspartnern und Lieferanten, sondern gerade auch dem Schutz der Daten von Mitarbeitern. Viele haben in der Vergangenheit die Schlagzeilen um die Bespitzelung von Mitarbeitern via Videokamera mitbekommen oder zum Thema Whistleblower und betriebliche Geheimnisse: Diese Themenbereiche berühren auch den betrieblichen Datenschutz und machen deutlich, dass eine kompetente Beratung auf dem Gebiet von herausragender Bedeutung ist.
Als Sachverständiger biete ich großen und auch kleinen Unternehmen geprüftes Fachwissen im Bereich betrieblicher Datenschutz an:
- Mitarbeiterdatenschutz
- Kundendatenschutz
- Datensicherung
- Datenpannen und Hackerangriffe
- Bundesdatenschutzgesetz & Datenschutzgrundverordnung
- Weitergabe von Daten
- Auftragsdatenverarbeitung
- Datenschutz & Betriebsgeheimnisse.
Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?
Wenn Sie für Ihr Unternehmen mehr benötigen als eine Beratung, dann sollten Sie die kontinuierliche Unterstützung Ihrer datenschutzrechtlichen Fragestellungen in Betracht ziehen. Dabei bietet sich Ihnen die Möglichkeit eines internen Datenschutzbeauftragten: Dieser ist als Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen dazu abgestellt, sich um regelmäßig anfallende Probleme zu kümmern und kümmert sich dazu darum, den gesamten internen und externen Umgang mit Daten zu managen. Der Nachteil: Ein interner Datenschutzbeauftragter ist in der Regel schon aus haftungsrechtlichen Überlegungen heraus für Unternehmer nicht die optimale Lösung.
Während ein externer Datenschutzbeauftragter für Fehler voll haftbar gemacht werden kann, liegt die Haftung für Fehler des internen Datenschutzbeauftragten beim Unternehmen selbst.
Wenn Sie daher nach einer möglichst risikoarmen Lösung für das Thema Datenschutz in Ihrem Unternehmen suchen, dann sollten Sie die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten in Erwägung ziehen: Er verhindert, dass Sie für Verstöße haftbar gemacht werden können und entlastet zusätzlich die Belegschaft, indem er sich vollumfänglich um alle datenschutzrechtlichen Aufgaben kümmert.
Als zertifizierter Sachverständiger für die Bereiche Datenschutz und betrieblicher Datenschutz kann ich Ihnen hierbei als externer Datenschutzbeauftragter mit Rat und Tat zur Seite stehen: Mein Aufgabenbereich umfasst sowohl den internen Umgang mit Daten als auch den Umgang mit Daten, die von außerhalb an das Unternehmen herangetragen werden. Ob Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartner: Jede natürliche oder juristische Person, mit denen Sie im Geschäftsalltag Daten austauschen, hat unmittelbar Anspruch darauf, dass diese Daten umfassend gemäß den geltenden Gesetzesvorschriften Schutz erfahren. Wie Sie diesen Schutz in Ihren täglichen Abläufen umsetzen können und wie Sie Mitarbeiter in allen Hierarchieebenen für das Thema Datenschutz sensibilisieren und schulen können, ist ebenfalls Teil meiner Tätigkeit als Sachverständiger und als Datenschutzexperte.
Besondere Fachkenntnisse:
MitarbeiterdatenschutzKundendatenschutz
Datenpannen und Hackerangriffe
Bundesdatenschutzgesetz & Datenschutzgrundverordnung
Weitergabe von Daten
Auftragsdatenverarbeitung
Datenschutz & Betriebsgeheimnisse